Teilnahmebedingungen
Wettbewerbe und Gewinnspiele

Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb zurich2024 stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:

Wettbewerbsveranstalter:

LOK UCI-Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaften Zürich 2024

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Wettbewerbsveranstalters, sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.

Ablauf des Wettbewerbs:

Durch das Einsenden eines Bildes via Facebook und Instagram nehmen Sie am Wettbewerb teil. Unter allen Teilnehmenden werden durch Zufallsverlosung die Gewinner:innen ermittelt. Die Gewinner:innen werden mit privater Nachricht oder Kommentar benachrichtigt.

Gratisteilnahme:

Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.

Preise:

Die Preise sind auf dem jeweiligen Wettbewerbspost ersichtlich.

Preise, die den Gewinnern nicht bis spätestens 3 Monate nach Abgabeschluss zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt.

Publikation der Gewinner:innen:

Der Wettbewerbsveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens online veröffentlicht werden.

Weitere Bestimmungen:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinner:innen – keine Korrespondenz geführt.

Die entgeltliche Weitergabe von Preisen ist untersagt.

Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen.

Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000.- allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinner der Eidgenössischen Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die von den Gewinner:innen zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters.

Gerichtsstand ist der Sitz des Wettbewerbsveranstalters. Es gilt Schweizer Recht.

History Zurich/Cycle

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