Teilnahmebedingungen
Gewinnspiele LOK Zürich 2024

Teilnahmebedingungen Gewinnspiele LOK Zürich 2024

Das LOK UCI Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaften Zürich 2024 (LOK Zürich 2024) bietet selber oder in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern verschiedene Gewinnspiele an. Je nach Gewinnspiel können als Gewinnspielbetreiber jeweils das LOK Zürich 2024 selbst, oder einer bzw. auch mehrere der Kooperationspartner direkt auftreten. Nachfolgend wird die für die Durchführung eines Gewinnspieles verantwortliche Partei als «Gewinnspielbetreiber» bezeichnet. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.

  • 1 Gewinnspiel

(1) Die Gewinnspiele werden vom LOK Zürich 2024 oder in Kooperation mit verschiedenen Kooperationspartnern vom LOK Zürich 2024  durchgeführt.

(2) An den Gewinnspielen kann gemäss Vorgehen, das beim jeweiligen Gewinnspiel beschrieben ist, teilgenommen werden (z.B. Zum Beispiel via Kauf von Tickets, via Email, Teilnahmeformular, etc.).

(3) Zwecks Teilnahme an Gewinnspielen hat der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen zu akzeptieren. Je nach Spiel können weiterführende Bedingungen Anwendung finden. Überdies finden ggf. spezifische Spielregeln zur Anwendung, welche jeweils beim betreffenden Spiel publiziert sind. Mit der Teilnahme an einem Spiel akzeptiert der Teilnehmer – neben diesen Teilnahmebedingungen – auch die jeweiligen Spielregeln. 

(4) Die Einwilligung zu diesen Teilnahmebedingungen erfolgt für jedes Spiel einzeln. 

  • 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Personen ab dem 16. Lebensjahr teilnahmeberechtigt.

(2) Um an den Gewinnspielen teilnehmen zu dürfen, ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben zur Person der Wahrheit entsprechen.

(3) Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz bzw. eine Lieferadresse in der Schweiz haben. Lieferungen ins Ausland werden ausgeschlossen.

(4) Teilnehmer können nur für sich selbst teilnehmen. Die Teilnahme für andere Personen ist untersagt.

(5) Mitlieder des LOK Zürich 2024 sind von den Gewinnspielen ausgeschlossen.

  • 3 Ausschluss von den Gewinnspielen

(1) Bei einem Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Gewinnspielbetreiber das Recht vor, die entsprechenden Personen vom Gewinnspiel auszuschliessen.

(2) Alle Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Es können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

  • 4 Durchführung und Abwicklung der Gewinnspiele

(1) Die technische Durchführung der Gewinnspiele obliegt dem Gewinnspielbetreiber. Die Gewinnspiele basieren auf einer Zufallsziehung. Die Bedingungen der Ziehung liegen alleine im Verantwortungsbereich des Gewinnspielbetreibers.

(2) Der Teilnahmeschluss ist jeweils beim betreffenden Gewinnspiel angegeben. Zur Überprüfung der Einhaltung des Einsendeschlusses dient jeweils der elektronisch protokollierte Eingang. 

(3) Die Lieferbedingungen der Gewinne werden vom Gewinnspielbetreiber und dessen Kooperationspartnern festgelegt und in der Ausschreibung des Gewinnspiels bekanntgegeben.

(4) Die Gewinner werden vom Gewinnspielbetreiber oder dessen Kooperationspartner benachrichtigt. 

(5) Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, den Namen, Wohnort, ein Bild bzw. Icon und das Alter des Gewinners namentlich und bildlich im Internet oder auf Social Media Kanälen zu veröffentlichen. Der Gewinner erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden und gewährleistet gegenüber dem Gewinnspielbetreiber, dass er alle Rechte am vom ihm hochgeladenen Bilder bzw. Icon besitzt.

(6) Der Gewinnspielbetreiber ist berechtigt, alle Daten des Gewinners an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.

(7) Barauszahlungen oder Ersatz der Gewinne sind nicht möglich. Ein Gewinnanspruch ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Der Gewinnspielbetreiber ist berechtigt, im Fall von Lieferengpässen oder Nichtverfügbarkeit eines Gewinns einen Ersatzgewinn auszuhändigen, der im Wesentlichen dem ursprünglichen Gewinn entspricht.

(8) Der Gewinn verfällt, wenn der Gewinner sich nicht innert nützlicher Frist (maximal innert 48 Stunden) auf die Gewinnbenachrichtigung meldet.

  • 5 Datenschutz

(1) Der Teilnehmer «registriert» sich automatisch für ein Gewinnspiel, indem er bei Teilnahme die erforderlichen Daten preisgibt. Es besteht kein Anspruch auf diese Registrierung. Der Teilnehmer erklärt sich durch diese Registrierung damit einverstanden, dass der Gewinnspielbetreiber alle Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichert.

(2) Der Gewinnspielbetreiber verpflichtet sich, für die registrierten Daten der Teilnehmer die Datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

(3) Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass im Rahmen eines Gewinnspiel sein Name, Wohnort, ein von ihm hochgeladenes Bild bzw. Icon und sein Alter gemäss § 4 (5) publiziert werden können.

(4) Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen und weitere Informationen zum Umgang mit Personendaten findest du hier.

  • 6 Haftung

(1) Der Gewinnspielbetreiber wird mit Aushändigung resp. der Postaufgabe des Gewinns an den Gewinner von allen Verpflichtungen frei. Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für Verluste, Verspätungen oder Beschädigungen, welche dem Gewinn auf dem Post- oder Transportweg zukommen und welche durch Umstände herbeigeführt werden, welche ausserhalb seines Verantwortungsbereich liegen. Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel des Gewinns.

(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

(3) Es wird keine Haftung übernommen für verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, falsche oder verspätete Teilnahmeeintragungen, sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Gewinnspiels oder die Teilnahme beeinflussen könnte.

  • 7 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es wird keine Korrespondenz geführt.

(3) Alle im Zusammenhang mit dem Gewinn eines Preises verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt der Gewinner.

(4) Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Die Teilnehmer der Verlosungen erklären sich damit einverstanden, dass der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Zürich ist.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.

(6) Die Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Gewinnspielbetreiber ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

Datum: 2. September 2024

 

Kontakt

Verein UCI Weltmeisterschaften Rad & Para-Cycling Strasse Zürich 2024

Local Organising Committee c/o

Stadt Zürich, Projektstab Stadtrat

Stadthausquai 17

8001 Zürich